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Reiserücktrittskosten-Versicherung

Lieber Wassersportler,

wir möchten Ihnen mitteilen, dass ab sofort unsere Reiserücktrittskostenversicherung die akute und eigene Erkrankung an Covid-19 als versichertes Risiko einschließt, sodass ein Nichtantritt oder Abbruch der Reise, begründet durch einen positiven Covid-19 Test, abgesichert ist.

In der Reiserücktrittskostenversicherung sind die Reiserücktrittskosten und Kosten für den Reiseabbruch eines Törns für alle an der Fahrt teilnehmenden, benannten Personen abgesichert. Versicherungszeitraum ist vom Versicherungsbeginn bis zum Ende der Reise. Die An- und Abreise sowie eventuelle Zusatzbuchungen (Hotelübernachtungen bei An- und oder Abreise) können auf Wunsch mitversichert werden. Somit können Sie sich als Skipper sowie Ihre Crew vollumfänglich absichern für den Fall, dass sie z.B. aufgrund von schweren Unfallverletzungen, schwerer Krankheit (bitte Versicherungsbedingungen beachten), Impfunverträglichkeiten oder Schwangerschaft nicht an einem gebuchten Törn teilnehmen können oder diesen abbrechen müssen.

Unsere Reiserücktrittskostenversicherung greift aber nicht nur bei Beeinträchtigung Ihrer Gesundheit. Auch unvorhersehbare Ereignisse, wie z.B. Feuer oder Einbruch in der eigenen Wohnung, die einen Reiseabbruch notwendig machen, sind abgedeckt.

Nicht zuletzt wird auch Ihr Arbeitsleben berücksichtigt. So haben Sie die Möglichkeit bei Verlust Ihres Arbeitsverhältnisses sowie bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses von der Reise zurückzutreten.

Versicherungsprämie einfach berechnen

Versichert sind für alle im Chartervertrag benannten Personen als Gruppendeckung beim Ausfall des Skippers die Stornokosten bei Nichtantritt der privaten Charterreise und die nachweislich entstandenen, zusätzlichen Rückreisekosten bei Reiseabbruch durch Tod, schweren Unfall, unerwartete, schwere Erkrankung (bitte Versicherungsbedingungen beachten) und weiterer Risiken, abzüglich der in den Bedingungen vereinbarten Selbstbeteiligung (mindestens 100 EUR). Die Kosten der An- und Abreise gelten als mitversichert, sofern diese bei der Bildung der Versicherungssumme nachweislich mit berücksichtigt wurden. Die Versicherung beginnt mit Annahme des Antrages durch den Versicherer und endet mit dem Ende der Reise.

Vorraussetzung: Die Reiserücktrittskosten-Versicherung kann nur innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden.

Wir erheben zusätzlich eine einmalige Policierungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer.

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