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Rib-Boot-Versicherung

RIB-Boote (Festrumpfschlauchboote) vereinen die Leichtigkeit eines Schlauchbootes mit der Stabilität und den Auftriebseigenschaften eines GFK-Bootes. Mit entsprechender Motorisierung werden aus diesen Booten Gefährten, die einem nahezu alle Tore zum Spaß auf dem Wasser öffnen.

Allerdings sollte man für den ungetrübten Freizeitbetrieb auch über eine entsprechende Versicherung für das Boot verfügen. Das geringe Gewicht von RIB-Booten sorgt beispielsweise schon bei geringen Motorisierungen für relativ hohe Geschwindigkeiten. Schnell kann es da passieren, dass man ungewollt ein Hindernis im Wasser übersieht, eine Welle unglücklich erwischt, u.v.m.

Als langjähriger Wassersportversicherer sind wir uns der Gefahren bewusst, die aus dem Betrieb und Unterhalt der Boote entstehen können.

Mit der angepassten BASIC-Deckung für RIB-Boote sind Sie, Ihre Crew und Ihr Boot bis zu einer Entfernung von 30 Seemeilen von der Küste oder vom Mutterschiff versichert. Der Versicherungsschutz bei Diebstahl kann je nach technischen Voraussetzungen eingeschlossen und ggf. sogar von der Selbstbeteiligung befreit werden.

Details zur BASIC-Deckung für RIB-Boats

Mitversichert in der Haftpflichtversicherung sind u.a.

  • die persönliche, gesetzliche Haftpflicht des verantwortlichen Skippers und der sonst zur Bedienung des Fahrzeuges berechtigten Personen;
  • die gesetzl. Haftpflicht aus dem Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern;
  • die pers. gesetzliche Haftpflicht des Wasserskiläufers, wenn und solange er sich im Schlepp des Fahrzeuges befindet (subsidiär);
  • die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen, sofern diese von einem in Not befindlichen Boot aufgefordert werden, Hilfe zu leisten, und durch diese entsprechende Hilfsmaßnahme – z.B. eine Leinenverbindung – eine Beschädigung am havarierten Boot erfolgt;
  • die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden aus Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind;
  • die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden).



Aus dem Versicherungsumfang der Vollkaskoversicherung

  • Versicherungsschutz erstreckt sich auf Yacht/Boot inkl. Maschinenanlage, Ausrüstung, Invetar, Beiboote Zubehör und pers. Effekten;
  • Versicherungsschutz besteht zu Wasser und zu Land einschließlich des Anlandens und Zuwasserlassens;
  • Versicherungsschutz für Landtransporte und des getrailerten Bootes per Fähre;
  • Abgedecke Gefahren: Kollision, Grundberührung, Strandung, Sinken , Feuer und Explosion, Vandalismus, höhere Gewalt, Blitsschlag, Diebstahl;
  • inkl. Versicherungsschutz für Trailer bei Feuer, Explosion, Diebstahl sowie Totalverlust in Folge eines Unfalls oder höherer Gewalt;
  • Aufwendungen für Bergung, Bergungsversuche und ggf. Entsorgung bis zur Höhe der Versicherungssumme (zusätzlich zur Versicherungssumme);
  • Aufwendungen des Versicherungsnehmers zur Abwendung und Minderung eines Schadens bis zu einer Höhe von 20% der Versicherungssumme;
  • inkl. Regattarisiko / Wettfahrtrisiko für Segelboote bei Vereinsregatten;
  • Bei Totalschaden: Ersatz des Zeitwerts (Zeitwertversicherung)
  • Bei Teilschäden: Übernahme von Reparaturkosten zu 100%, Übernahme der Transportkosten zur Werft und zurück;
  • Wegfall der Selbstbeteiligung bei Diebstahl wenn Boot bzw. Außenbordmotor mit einem GPS/GSM-Transponder ausgestattet sind.



Insassenunfallversicherung

  • Geltungsbereich weltweit für das versicherte Fahrzeug;
  • Versicherte Personen sind der Versicherungsnehmer (Eigner), Schiffsführer, Crewmitglieder;
  • Doppelte Invaliditätsleistung bis zu 200.000 €/Person ab 90% Invalidität.

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