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Reisepreisabsicherung

Weder die gecharterte, noch eine Ersatzyacht werden vom Vercharterer zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt. Die Geltendmachung der Rückzahlung des bereits gezahlten Charterpreises ist aufgrund der Insolvenz der vermittelnden Charteragentur oder der Charterbasis nicht durchsetzbar und die Forderung fällt aus. All das sind Versicherungsfälle, in denen unsere Reisepreisabsicherung greift und versucht ihren Schaden zu minimieren und Ihren Törn doch noch zu einem guten Ende zu bringen.

Bei Insolvenz der vermittelnden Charterbasis ersetzen wir die Höhe des von der Charterbasis vereinnahmten und nicht weiter geleiteten oder erstatteten Charterpreises. Bei Insolvenz der Charterbasis ersetzt die Reisepreisabsicherung den vereinnahmten und nicht erstatteten Charterpreis.

Zusätzlich werden Mehrkosten für Flüge und höhere Charterkosten bei Umbuchungen bis zu 1.500 € pro Törn ersetzt.

Deckungsumfang

Diese Versicherung deckt den Forderungsausfall des rechtlich bestehenden Anspruches auf Rückzahlung des gezahlten Charterpreises der in diesem Antrag angegebenen Charter des Versicherungsnehmers aufgrund der Nichterbringung der Leistung, der zur Verfügungstellung der Yacht, des Vercharterers durch Insolvenz der Charteragentur und/oder Charterbasis.

Vorraussetzungen: Diese Reisepreisabsicherung kann nur innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden.

Versicherungsleistung: Die Wiedergutmachung des Schadens in Geld bis zur Höhe der Versicherungssumme. Zusätzlich übernimmt der Versicherer Mehrkosten für Flüge und höhere Charterkosten bei Umbuchung bis max. 1.500,- EUR pro Törn.

Für Chartertörns in einem Wert von mehr als 5.000,- EUR/Woche oder 15.000 EUR/Törn fragen sie bitte direkt bei uns an.

Wir erheben zusätzlich eine einmalige Policierungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer.

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