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Handeln im Schadenfall

Sollte es zu einem Schadenfall kommen verfahren Sie bitte abhängig vom Schaden nach wie folgt beschrieben:

Melden eines Haftpflichtschadens

Wichtiger Hinweis: Geben Sie gegenüber den Geschädigten keine Anerkennungen ab. Verweisen Sie immer auf Ihre Haftpflicht-Versicherung. Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz, legen Sie bitte fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe ein. Verstoßen Sie in grob fahrlässiger Weise gegen diese Obliegenheiten kann dies - der Schwere Ihres Verschuldens entsprechend - eine Kürzung (auch auf Null) der Versicherungsleistung zur Folge haben. Die Kürzung wird unterbleiben, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde.

  • Bitte teilen Sie uns mit, wo der Schadenfall passiert ist;
  • Führerscheinkopie des Skippers;
  • Schadenschilderung mit Bildern (digital), die den Schaden dokumentieren;
  • Kontaktdaten, Schriftverkehr und Forderung des Geschädigten sofern vorhanden;
  • Im Falle von Brand, Explosion, Unfall die Anzeige bei der Hafenverwaltung und / oder Polizei;
  • Im Falle einer Havarie: das Logbuch und die zum Schadenzeitpunkt an Bord befindliche Seekarte mit eingezeichneter Fahrtroute aller an der Havarie beteiligten Fahrzeuge / Personen und Markierung der Stelle der Havarie;
  • Im Falle einer Vercharterung: Chartervertrag nebst Bedingungen; Übergabe- und Rückgabeprotokoll.


Formular zur allgemeinen Schadenmeldung

Formular zur allgemeinen Schadenmeldung (deutsch)

Melden eines Kaskoschadens

Sollte der Fall der Fälle eintreten und es kommt zu einem Kaskoschaden, dann gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Leiten Sie umgehend schadenminimierende Maßnahmen ein;
  • Bei Diebstahl oder einer sonstigen strafbaren Handlung Dritter, melden Sie dies bitte umgehend bei der nächsten Polizeidienstelle und erstatten Strafanzeige;
  • ab einer vorraussichtlichen Schadenhöhe von 2.500 EUR machen Sie bitte eine telefonische Vorabmeldung (+49 (0)30 214082-20);
  • Machen Sie Fotos (gesamtes Boot mit Bootsnamen und Schadenstelle, Detailfotos des Schadens mit erkennbarem Maßstab);
  • Erstellen Sie ein Unfallprotokoll inkl. Skizzen und lassen Sie es möglichst von allen Beteiligten Personen unterschreiben;
  • Melden Sie den Schaden schriftlich schnellst möglich mit dem Schadenformular.



Nach Eingang der Schadenmeldung wird sich unsere Schadenabteilung bei Ihnen melden und das weitere Vorgehen besprechen.
Achtung: Die Behebung des Schadens darf erst nach Freigabe durch den Versicherer erfolgen.

Formular zur Schadenmeldung für die Sportyacht Vollkasko-Versicherung (deutsch)

Melden eines Skipperhaftpflichtschadens

Sollte der Fall der Fälle eintreten und es kommt zu einem Schaden im Rahmen der erweiterten Skipper-Haftpflichtversicherung, dann gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Machen Sie keine Erklärungen/Aussagen gegenüber dem Geschädigten;
  • Erstellen Sie ein Protokoll vom Schadenhergang und machen Sie Bilder vom Schaden;
  • Melden Sie den Schaden schnellst möglich (spätestens innerhalb einer Woche) per Schadenformular (engl. Version);
  • Reichen Sie bitte zeitnah nach der Schadenmeldung folgende Unterlagen in digitaler Form ein:.

  Ihre Führerscheinkopie
  Sofern vorhanden: Zeugenaussagen
  Kopie des Schriftverkehrs zu den gemeldeten Ansprüchen
  Kontaktdaten des Geschädigten incl. Tel., E-Mail und Adresse
  Fotos und Skizzen des Schadens per E-Mail (Email nicht größer als 5 MB)
  Unfallprotokoll der zuständigen Behörde

Nach Eingang der Schadenmeldung wird sich unsere Schadenabteilung bei Ihnen melden und das weitere Vorgehen besprechen.

Formular zur Schadenmeldung für die Sportboothaftpflicht-Versicherung (deutsch)

Melden eines Charterkautionsschadens

Sollte der Fall der Fälle eintreten und es kommt zu einem Charterkautionsschaden, dann gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Melden Sie den Schaden schnellst möglich (innerhalb von 2 Werktagen) per Schadenformular;
  • Machen Sie Fotos (gesamtes Boot mit Bootsnamen und Schadenstelle, Detailfotos des Schadens mit erkennbarem Maßstab);
  • Erstellen Sie ein Unfallprotokoll inkl. Skizzen und lassen Sie es möglichst von allen Beteiligten Personen unterschreiben;
  • Reichen Sie uns nach der Schadenmeldung bitte zeitnah (innerhalb von 14 Tagen) folgende Unterlagen ein:


  Führerscheinkopie des Skippers
  Chartervertrag inkl. Hinweis über Kautionshöhe
  Schriftlicher Nachweis über die Höhe des Einbehaltes der Kaution
  Anschrift der Charterbasis mit Telefonnummer und Emailadresse
  Bilder des Schadens (E-mail-Größe max. 5MB beachten)
  Übergabe- und Rückgabeprotokoll
  Bei Sturmschäden: Nachweis der Windstärke
  Bei Diebstahlschäden: Polizeiprotokoll
  Rechnungen über Reparatur-/Ersatzkosten

Nach Eingang der Schadenmeldung wird sich unsere Schadenabteilung bei Ihnen melden und das weitere Vorgehen besprechen.

Formular zur Schadenmeldung für die Charterkaution-Versicherung (deutsch)

Melden eines Reiserücktrittsfalls

Im Falle eines Versicherungsfalls bei der Reiserücktrittskosten-Versicherung nutzen sie bitte dieses Schadenformular. Bei Fragen hilft Ihnen unsere Schadenhotline gerne rund um die Uhr weiter:

+49 (0)30 214082-20
claim@eis-insurance.com

Unsere Schadenbearbeitung ist in wichtigen Fällen rund um die Uhr 7 Tage/Woche

Formular zur Schadenmeldung für die Reiserücktrittskosten-Versicherung (deutsch)

Melden eines Falls der Reisepreisabsicherung

Wenn ein Fall der Reisepreisabsicherung eintritt, melden Sie den Schaden bitte per formloser Email an claim@eis-insurance.com unter Angabe der folgenden Daten:
  Umstand schildern;
  Kopie des Chartervertrags einreichen;
  Einen Zahlungsnachweis einreichen;
  Insolvenznachweis einreichen.

Schadenabteilung:

+49 (0)30 214082-20

claim@eis-insurance.com

Unsere Schadenbearbeitung ist in wichtigen Fällen rund um die Uhr 7 Tage/Woche erreichbar.

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