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Erw. Skipperhaftpflicht-Versicherung

Erweiterte Skipper-Haftpflichtversicherung für private Skipper

Als Skipper einer Yacht tragen Sie ein hohes Maß an Verantwortung gegenüber der Crew, den Gästen und dem Eigner der Yacht. Sowohl Ihre Kompetenz als auch Ihr Verantwortungsgefühl sind die Voraussetzungen für Ihre Aufgabe. Daher sehen wir den Abschluss einer erweiterten Skipper-Haftpflichtversicherung für Sie als obligatorisch an.

Während andere entspannt den Törn genießen, müssen Sie stets konzentriert und geistesgegenwärtig bleiben. Mit kühlem Kopf treffen Sie in prekären Situationen schnell Entscheidungen, die in manchen Lagen aber auch folgenschwer enden können. Die See hat eigene Gesetze, ebenso lässt sich menschliches Versagen Dritter vom verantwortlichen Skipper nicht beeinflussen.

Boote und Yachten sind in der Regel haftpflichtversichert. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass ein Yachthaftpflicht- oder Kaskoversicherer in bestimmten Fällen nicht leistet oder die Deckungssummen bzw. der Vertragsumfang nicht ausreichen. Schließen Sie deshalb die erweiterte Skipper-Haftpflichtversicherung der EIS European Insurance & Services GmbH ab!

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Skipper-Haftpflichtversicherung?

Wenn Sie Personen oder Sachen schuldhaft einen Schaden zufügen, haften Sie dafür mit Ihrem persönlichen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Besitzen Sie bereits eine private Haftpflichtversicherung, so deckt diese die Ansprüche nicht ab, die bei Ihrer Tätigkeit als Skipper bei einer Charter entstehen können. Denn in der Regel sind alle Aktivitäten im Bereich Wassersport von den Versicherern ausgeschlossen.

Ein Beispiel: Sie chartern für Ihren Urlaub eine Yacht und wollen als Bootsführer vor der französischen Atlantikküste segeln. Bei einem Unfall, der sich durch grobe Fahrlässigkeit ereignet hat, werden einige Mitreisende verletzt sowie das Schiff beschädigt. Ihre private Haftpflicht greift nicht, Ihr Vermögen stünde nun auf dem Spiel. Doch Sie haben für die Fahrt die erweiterte Skipper-Haftpflichtversicherung der EIS abgeschlossen, die die Ansprüche bedingungsgemäß bis zur festgelegten Deckungssumme reguliert.

Warum ist eine Haftpflichtversicherung für Skipper sinnvoll?

Als Bootsführer tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Crew-Mitglieder, weiterer Mitreisender sowie des Schiffes. Dass Sie dazu in der Lage sind, müssen Sie je nach Fahrgewässer durch den Sportbootführerschein Binnen oder See nachweisen. Doch auch erfahrenen Skippern können Fehler mit fatalen Folgen passieren.

Sie chartern ein Boot zu privaten Zwecken und erhalten die Info, dass es haftpflichtversichert ist? Wir empfehlen Ihnen, sich auf eine solche Zusage in keinem Fall zu verlassen! Denn oft verbergen sich dahinter nur geringe Deckungssummen, die allenfalls kleine Schäden regulieren.

Mit einem sicheren Gefühl segeln Sie besser. Schließen Sie deshalb die erweiterte Skipper-Haftpflichtversicherung der EIS ab,

  • da Sie im Schadensfall als Bootsführer alleinig haften,
  • damit Sie Ihr Privatvermögen schützen und
  • weil Sie den Törn so unbeschwert genießen können.

Welche Schäden sind versichert?

Über die erweiterte Skipper-Haftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person aus dem privaten, nicht gewerblichen Führen von gecharterten/fremden Segel- und Motoryachten versichert. Die Deckungssumme beträgt 3.000.000 EUR oder 6.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und zusätzlich 100.000 EUR für Vermögensschäden. Die Yachthaftpflicht- und Kaskoversicherung der Yacht ist in jedem Fall vorleistungspflichtig, sodass die Skipper-Haftpflichtversicherung immer subsidiär leistet. Es gelten als mitversichert:

  • Schäden an gecharterter Yacht bei nachgewiesener, grober Fahrlässigkeit bis 550.000 EUR
    • Selbstbeteiligung im Schadensfall von 2.500 EUR
  • Haftpflichtansprüche der gesamten Crew untereinander bis 3.000.000 EUR bzw. 6.000.000 EUR
    • bei Sachschäden, sofern diese mehr als 150 EUR je Schadenereignis betragen
  • Sicherheitsleistungen bis 50.000 EUR bei Beschlagnahme im ausländischen Hafen
  • Ansprüche des Eigners über den Ausfall von Chartereinnahmen infolge eines verschuldeten Yachtgroßschadens bis 20.000 EUR
    • die Kosten für die ersten drei Tage für den Charterausfall trägt der Versicherungsnehmer anteilig selbst
  • 1.000 EUR bei Abbruch des Törns durch einen Schaden, der die Rückfahrt durch mangelnde Fahr- und Seetüchtigkeit der Yacht unmöglich macht, für Hotel- und Fahrtkosten zur Basis

Was ist durch die Versicherung für Skipper nicht versichert?

Die folgenden Schäden werden unter anderem nicht durch die erweiterte Skipper-Haftpflichtversicherung gedeckt. Die vollständige Auflistung können Sie dem § 2 unserer Bedingungen zur erweiterten Skipper-Haftpflichtversicherung entnehmen.

  • Haftpflichtansprüche, die über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen
  • Schäden, die Sie selbst erleiden
  • Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen
  • Haftpflichtansprüche aus Schäden, die sich bei der Beteiligung an Segelregatten oder Motorbootrennen oder bei den damit im Zusammenhang stehenden Übungsfahrten ereignen, sofern dies nicht ausdrücklich in der Police benannt wurde
  • Schäden an eigenen und geliehenen Sachen oder Gegenständen der Versicherten oder der mit ihnen in einem Haushalt lebenden Personen: insbesondere Schäden an der gecharterten Yacht, deren Zubehör und Ausrüstung sowie Beibooten, sofern die Schäden an der gecharterten Yacht nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurden
  • Schäden, die Sie bestimmten nahen Angehörigen zufügen
  • Haftpflichtansprüche aus Schäden durch vorschriftswidrigen Umgang mit brennbaren oder explosiven Stoffen
  • Das Führen eines Wasserfahrzeugs, sofern eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist und der verantwortliche Führer beim Eintritt des Versicherungsfalles nicht die behördliche Erlaubnis besitzt
  • Schäden im Zusammenhang mit Wertsachen (Schmuck, Uhren, Pelze, Bargeld, Kreditkarten, Wertpapiere etc.) und elektronischen Geräten

Skipperversicherung: Kosten im Überblick

Der Beitrag für unsere erweiterte Skipper-Haftpflichtversicherung ist übersichtlich strukturiert und für den enthaltenen Versicherungsumfang sehr preiswert. Wie Sie der Tabelle entnehmen können, führen drei Kriterien zum jeweiligen Tarif: die gewünschte Deckungssumme, die Art der gecharterten Yacht sowie deren Länge.

SegelyachtenMotor- & Segelyachten
Deckungssumme3.000.000€6.000.000€3.000.000€6.000.000€
bis 10m Länge65€77€72€88€
über 10m Länge90€110€115€130€

Wir erheben zusätzlich eine einmalige Policierungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR inklusive der gesetzlichen Versicherungssteuer.

Skipperversicherung Charter – die wichtigsten Fragen und Antworten

Die Freiheit, ein Boot oder eine Yacht zu führen, ist für Hobbyskipper eines der schönsten Gefühle. Wer kein eigenes Schiff besitzt, hat an vielen Orten der Welt die Möglichkeit, Yachten unterschiedlicher Größe zu chartern. Damit Sie auf Ihrem Törn abgesichert sind, ist eine Haftpflichtversicherung für Skipper wichtig. Im Folgenden beantworten wir einige der häufigsten Fragen rund um unser Produkt.

Wo bin ich versichert?

Die EIS European Insurance & Services GmbH deckt Sie als Ihr starker und erfahrener Partner bei einem A-gerateten Versicherer ein. Der europäische Versicherer ist in der Police aufgeführt. Wir bieten Ihnen viele verschiedene Versicherungen für Yachten und Boote sowie Skipper und Crew an.

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Die Skipperversicherungen für Charter gelten weltweit, bei Törn-bezogenen Versicherungen jedoch nur für den im Antrag genannten Chartertörn. Bitte beachten Sie: Die erweiterte Skipper-Haftpflichtversicherung kommt nicht für Schadenereignisse auf, die im Bezug zu den USA und Kanada stehen.

Was ist im Schadensfall zu beachten?

Unsere Schadenbearbeitung erreichen Sie an sieben Tagen der Woche rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 (0)30 214 082 20 sowie über die E-Mail-Adresse claim@eis-insurance.com. Informationen rund um die Schadensmeldung und das Handeln im Schadensfall finden Sie hier.

Wann beginnt und endet die Versicherung für Skipper?

Sowohl den Versicherungsbeginn als auch das Versicherungsende Ihrer Skipper-Haftpflicht entnehmen Sie Ihrer Police. In der Regel handelt es sich dabei um den Zeitraum Ihres gebuchten Chartertörns.

Wie kann ich die Skipperversicherung für Charter kündigen?

Alle Törn-bezogenen Versicherungen für Skipper sowie Jahresverträge ohne beantragte automatische Verlängerung enden automatisch zum Ende der Laufzeit, Sie müssen also nicht kündigen. Haben Sie die automatische Verlängerung eines Jahresvertrags gewählt, können Sie die Skipper-Haftpflicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer beenden. Eine Kündigung der Versicherung ist außerdem nach einer Beitragserhöhung sowie nach Eintritt eines Versicherungsfalles möglich.

Wie erhalte ich weitere Informationen zur Skipper-Haftpflichtversicherung?

Wir beraten Sie gern! Rufen Sie uns montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr unter der Rufnummer +49 (0)30 214 082 0 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@eis-insurance.com.

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