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Charter
Versicherungsbestätigung
EIS Chartersiegel für Charteragenturen
Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass die Charteragentur
Argos Yachtcharter & Touristik GmbH
Storchenallee 5
DE-65201 Wiesbaden
(nachfolgend nur noch „Charteragentur“ genannt)
bei uns für das im nebenstehenden Siegel aufgeführte Jahr eine Kundenschutz Insolvenzabsicherung abgeschlossen hat.
Argos Yachtcharter & Touristik GmbH
Storchenallee 5
DE-65201 Wiesbaden
Fon: +49 611 66051
Fax: +49 611 691236
E-Mail: mail@argos-yachting.de
Web: www.argos-yachtcharter.de
Für Sie als Kunde dieser Charteragentur gilt folgender Versicherungsschutz
§ 1 Umfang des Versicherungsschutzes
Der Versicherer übernimmt
den Forderungsausfall des rechtlich bestehenden Anspruches auf Rückzahlung eines in dem Vertragsjahr gezahlten Boots- / Yacht- oder Kojencharterpreises des Charterkunden aufgrund der Nichterbringung der Leistung durch Insolvenz der versicherten Charteragentur;
nach positiver Prüfung des Anspruches und seiner Durchsetzbarkeit, alle Kosten der gerichtlichen Geltendmachung gegenüber der versicherten Charteragentur durch einen vom Versicherer benannten Anwalt.
Beispiel: Ausfall Ihrer Charter aufgrund der Nichtweiterleitung der Kundengelder von der Charteragentur an die Charter Basis.
§ 2 Geltungsbereich
Die Versicherung gilt weltweit.
§ 3 Ersatzleistung und Versicherungssummen
Gerichts- und Rechtsanwaltskosten bezogen auf die Durchsetzung der Rückzahlung des Charterpreises.
Bei Insolvenz der Charteragentur den vereinnahmten, nicht weitergeleiteten und nicht erstatteten Charterpreis bis zu einer Höchstsumme von 20.000 EUR/Charter. Eine anteilig erbrachte Leistung der Charterbasis ist im Verhältnis der Gesamtcharter und dem Gesamtcharterpreis anzurechnen.
Die Leistung des Versicherers ist bis zu 6 Wochen vor Charterbeginn auf maximal 33% des Gesamtcharterpreises begrenzt.
Es gilt eine Kumulgrenze von 110.000 EUR pro Insolvenz der Charteragentur für alle betroffenen Charterkunden vereinbart. Im Falle der Übersteigung dieser Kumulgrenze verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem der Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.
§ 4 Ausschlüsse
Ausgeschlossen von Versicherungsumfang gelten:
Anspruche der Kunden, sofern die Charteragentur mit dem Charterkunden einen Vertrag als Vermieter / Vercharterer geschlossen hat, d.h. nicht als Vermittler aufgetreten ist und/oder die Charter im eigenem Namen angeboten hat.
Der Ausfall der Charter aufgrund eines Zustandes, den der Charterkunde selbst zu vertreten / verantworten hat oder bereits vor Abschluss des Chartervertrages wusste;
Charterpreise, die nicht über Banktransferwege (Überweisun- gen / Lastschriften / Kreditkarten) und nicht direkt an die Charteragentur gezahlt wurden;
Der Insolvenzantrag, der der Charteragentur oder der Charterbasis bereits vor Abschluss des Chartervertrages gestellt worden ist.
§ 5 Schadenmeldung
Der Charterkunde ist verpflichtet unverzüglich nach Kenntnis der Nichterbringung der Leistung oder Information der Insolvenz der Charteragentur den Sachstand bei der
EIS European Insurance & Services GmbH
Scharfe Lanke 109-131
D-13595 Berlin
Schadenhotline +49 30 214082 20 (24 Std./ 7 Tage Hotline)
E-Mail claim@eis-insurance.com
zu melden.
§ 6 Obliegenheiten im Schadenfall und deren Auswirkungen bei Verletzung dieser
Der Versicherungsnehmer und der versicherte Kunde ist verpflichtet, den Schaden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen, nach Kenntnisnahme des Schadens zu melden und für die Abwendung und Minderung eines Schadens zu sorgen und, wenn die Umstände es gestatten, die Weisungen der EIS European Insurance & Services einzuholen und zu befolgen. Der Versicherungsnehmer hat auf Verlangen der EIS/ dem Versicherer jede Auskunft zu erteilen und alle Belege zur Verfügung zu stellen, die für die Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich sind.
Verletzt der Versicherungsnehmer oder der versicherte Kunde eine in diesen Bedingungen festgelegte Obliegenheit, ist der Versicherer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere §§ 6 und 62 VVG) von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Steht dem Versicherungsnehmer oder dem versicherten Kunden ein Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht der Anspruch auf den Versicherer über, soweit dieser dem Versicherungsnehmer oder dem versicherten Kunden den Schaden ersetzt (§67 VVG). Gibt der Versicherungsnehmer oder der versicherte Kunde seinen Anspruch gegen den Dritten oder ein zur Sicherung des Anspruches dienendes Recht auf, wird der Versicherer von seiner Ersatzpflicht insoweit frei, als er aus dem Anspruch oder dem Recht hätte Ersatz erlangen können.
§ 7 Gesetzliche Grundlagen
Grundlage dieser Deckung ist Deutsches Recht. Es finden die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in jeweils aktueller Form Anwendung.
§ 8 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Berlin als vereinbart.
Der Versicherer ist die Triglav Osiguranje d.d., Antuna Heinza 4, HR-10000 Zagreb.
Im Schadenfall ...
Die Schadenhotline der EIS European Insurance & Services GmbH steht Ihnen im Fall der Fälle täglich 24 Stunden unter +49 (0)30 214082-20 zur Verfügung.
Für einen schnellen Datenaustausch und eine zügige Bearbeitung empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit unserer Schadenabteilung per E-Mail unter claim@eis-insurance.com